Information: Versicherungsbestätigung für Vereine

16. November 2016

  • Bescheinigungen über den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz bei der Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bei Schützenfesten mit oder ohne Schützenumzug
  • Bestätigungen zur Vorlage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde über den Hapftpflichtversicherungsschutz für Veranstaltungen (bspw. Schützen- und Heimatfeste etc.)
  • Bescheinigungen über den bestehenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für den Schießstätten-Betrieb (Regelüberprüfung von Schießstätten)

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an Email: geschaeftsstelle@sv-st.de oder per Telefax: 039203-93915.

Von der Geschäftsstelle das Landesschützenverband wird das eingereichte Formular an die ARAG-Sportversicherung weitergeleitet und von dieser bekommen Sie in gewohnter Weise kostenfrei ihren entsprechenden Nachweis bzw. ihre Nachweise.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landesschützenverbandes. Diese sind unter Telefon 039203-93910 zu erreichen.


 
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