Mitteilung des DSB zum Thema "Änderung der Wettbewerbsklassen bei den Behindertenwettbewerben"

17. Juni 2016

Die technische Kommision des DSB teilt mit, dass der Bundesausschuss Sportschießen seinen Beschluss "Wegfall der AB1/SH1Wettbewerbe ab Sportjahr 2017 und damit Startmöglichkeit der AB1/SH1 SportlerInnen in den Wettbewerben der nichtbehinderten Schützen.“ vom 21. Februar wieder aufgehoben hat.

Es gilt mit sofortiger Wirkung:

Die Meisterschaften werden einschließlich dem Sportjahr 2019 in unveränderter Form mit AB1/SH1 Wettbewerben ausgetragen.
Die Regelung, dass nur noch Sportler mit „G“ bzw. „AG“ im Versorgungsausweis mit Hocker starten dürfen, wird nicht aufrechterhalten.
Alle Klassifizierungsausweise gelten nur bis 31.12.2019. Alle AB1-Schützen müssen sich neu klassifizieren lassen. Dies muss spätestens bis zum Beginn des Sportjahres 2020 geschehen sein, da die Ausweise der AB1-Schützen nicht automatisch verlängert werden. Bei der Neuklassifizierung werden nur noch schießsportspezifische Behinderungen berücksichtigt. Hierbei findet die 20% Regelung keine Berücksichtigung mehr. Die bisher ausgestellten Ausweise der AB1-Schützen behalten Ihre Gültigkeit bis 31.12.2019, jedoch werden Neuklassifizierungen ab der Deutschen Meisterschaft 2016 nur noch nach schießsportspezifischen Behinderungen vorgenommen.
Die Wahlmöglichkeit für AB1/SH1 Sportler in die Wettbewerbe der Nichtbehinderten lt. Sportordnung bleibt einschließlich dem Sportjahr 2019 bestehen.


 
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