§ 16 WaffenG - Brauchtumsschützenvereinigungen

31. März 2014

Die dazu auszufüllenden Fragebögen sind die Grundlage zur Prüfung und Bestätigung des Vereins oder der Gruppe im Verein als BSV.

Rechtsgrundlage ist der § 16 des Waffengesetzes und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (Waff VwV) zum § 16 WaffG.

Der entscheidende Satz in der WaffVwV, welcher eine Prüfung und urkundliche Bestätigung verlangt, lautet: Der Begriff „Brauchtum“ bestimmt sich nach objektiven Kriterien. Auf die Selbsteinschätzung kommt es nicht an."

Der nachfolgende Fragebogen dient als Arbeitsgrundlage. Entwurf Fragebogen (bitte anklicken)

Rückmeldungen sind bis einschließlich 28. April 2014 an geschaeftsstelle@sv-st.de oder schriftlich an die Geschäftsstelle zurichten.

Erarbeitet: Flohr, 1. VPr.
März 2014


 
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