Versicherungsschutz durch ARAG und Gothaer Versicherung

20. Dezember 2013

Anlass: Während eines Arbeitseinsatzes im Verein verletzte sich ein Schützenbruder mit einer Kreissäge schwer. Bei diesem Unfall verlor er Teile zweier Finger und trug des Weiteren Brüche an einen weiteren Finger davon.
Der Verein meldete den Unfallschaden der ARAG. Diese lehnte eine Schadensregulierung nach Prüfung der Unterlagen, insbesondere der Mitgliedschaft im Kreis- und Landessportbund, ab. Eine Versicherung über die entsprechende Mitgliedschaft ist und war zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben.

Rückblick: Der SVST wurde am 28. Juli 1990 gegründet. Parallel dazu wurde mit der Gothaer Versicherung, bei der alle Landesverbände versichert sind, ein Rahmenvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung notwendigerweise abgeschlossen.
Erst danach gründete sich der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. Dieser schreibt ausdrücklich in seiner Satzung vor, dass die Landesfachverbände, so auch die Mitgliedsvereine des Landesschützenverbandes dem LSB und auch dessen Versicherung beitreten müssen.

Die Haftpflichtversicherung der Gothaer ist eine sehr schützenspezifische Versicherung und weist einige Erweiterungen auf, die herkömmliche Haftpflichtversicherungen nicht leisten können (Preis) oder wollen (erhöhte Haftungsrisiken).
Nachfolgend einige Beispiele:

  • versichert sind Haftpflichtansprüche von Vereinsmitgliedern untereinander (bei der ARAG ausdrücklich ausgeschlossen)
  • der Verbände und Vereine untereinander
  • die Durchführung von Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen
  • der erlaubte Besitz und Verwendung von Böllern und Modellkanonen
  • Umgang, Aufbewahrung und Beförderung von NC-Pulver
  • die Haftpflicht der Vorstände, Ausschüsse, Referenten, Trainer auf allen Verbandsebenen
  • der direkte Weg zum Ort der versicherten Tätigkeit und zurück und vieles mehr

Hinweis: Der gesamte Vertrag kann in der Geschäftsstelle per Mail als pdf-Datei geschaeftsstelle@sv-st.de abgerufen werden.

Nach den oben genannten Festlegungen des LSB gab es Verhandlungen mit dem damaligen Versicherer des LSB, der ÖSA, später dann mit dem aktuellen Versicherer der ARAG, mit dem Ziel alle Leistungen in einen Vertrag zubekommen. Diese Verhandlungen führten alle zu dem gleichen Ergebnis: Beide Unternehmen waren nicht in der Lage ein Angebot zu unterbreiten, dass finanziell unter der Summe der Addition der Beiträge für die LSB-Versicherung und der Gothaer Versicherung lag. Gleichzeitig konnten bestimmte Deckungserweiterungen nicht gegeben werden. Der SVST beschloss daher, beide Versicherungen weiterbestehen zu lassen.

Wir müssen auch heute noch feststellen, dass es im Landesschützenverband Vereine gibt, die über den KSB nicht Mitglied im LSB sind und somit auch nicht den notwendigen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Die Gründe mögen vielschichtig sein. Es endet aber damit, dass die betreffenden Vereinsvorsitzenden einem extrem hohen persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt sind, das ihnen auch kein diskutierendes Vereinsmitglied abnehmen kann.

Hinweis: Auf der Internetseite www.arag-sport.de unter der Rubrik Infos zur Sportversicherung ist das ABC der Sportversicherungen mit verschiedensten Informationen rund um den Versicherungsschutz zu finden.

Hinweise für Schießstandbetreiber und Vereinsvorsitzende: Die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung der Gothaer Versicherung betragen EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, die Deckungssumme der ARAG EUR 2.500.000,00 ebenfalls pauschal für Personen- und Sachschäden lt. Vertrag. In einer gemeinsamen Erklärung von ARAG und Gothaer Versicherung vom 04.02.2013 wird für den Schießstättenbetrieb und die üblichen satzungsgemäßen Veranstaltungen eine Haftpflichtdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 pauschal definiert.

Bitte prüft Euren aktuellen Versicherungsschutz sowie Eure Zugehörigkeit und Mitgliedschaft beim entsprechenden Kreis- und Landessportbund, so dass Ihr und Eure Mitglieder umfassend abgesichert seid.

Eduard Korzenek
Präsident

Heiko Weidner
Geschäftsführer


 
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