Versicherungsschutz durch ARAG und Gothaer Versicherung20. Dezember 2013
Anlass: Während eines Arbeitseinsatzes im Verein verletzte sich ein Schützenbruder mit einer Kreissäge schwer. Bei diesem Unfall verlor er Teile zweier Finger und trug des Weiteren Brüche an einen weiteren Finger davon. Rückblick: Der SVST wurde am 28. Juli 1990 gegründet. Parallel dazu wurde mit der Gothaer Versicherung, bei der alle Landesverbände versichert sind, ein Rahmenvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung notwendigerweise abgeschlossen. Die Haftpflichtversicherung der Gothaer ist eine sehr schützenspezifische Versicherung und weist einige Erweiterungen auf, die herkömmliche Haftpflichtversicherungen nicht leisten können (Preis) oder wollen (erhöhte Haftungsrisiken).
Hinweis: Der gesamte Vertrag kann in der Geschäftsstelle per Mail als pdf-Datei geschaeftsstelle@sv-st.de abgerufen werden. Nach den oben genannten Festlegungen des LSB gab es Verhandlungen mit dem damaligen Versicherer des LSB, der ÖSA, später dann mit dem aktuellen Versicherer der ARAG, mit dem Ziel alle Leistungen in einen Vertrag zubekommen. Diese Verhandlungen führten alle zu dem gleichen Ergebnis: Beide Unternehmen waren nicht in der Lage ein Angebot zu unterbreiten, dass finanziell unter der Summe der Addition der Beiträge für die LSB-Versicherung und der Gothaer Versicherung lag. Gleichzeitig konnten bestimmte Deckungserweiterungen nicht gegeben werden. Der SVST beschloss daher, beide Versicherungen weiterbestehen zu lassen. Wir müssen auch heute noch feststellen, dass es im Landesschützenverband Vereine gibt, die über den KSB nicht Mitglied im LSB sind und somit auch nicht den notwendigen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Die Gründe mögen vielschichtig sein. Es endet aber damit, dass die betreffenden Vereinsvorsitzenden einem extrem hohen persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt sind, das ihnen auch kein diskutierendes Vereinsmitglied abnehmen kann. Hinweis: Auf der Internetseite www.arag-sport.de unter der Rubrik Infos zur Sportversicherung ist das ABC der Sportversicherungen mit verschiedensten Informationen rund um den Versicherungsschutz zu finden. Hinweise für Schießstandbetreiber und Vereinsvorsitzende: Die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung der Gothaer Versicherung betragen EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, die Deckungssumme der ARAG EUR 2.500.000,00 ebenfalls pauschal für Personen- und Sachschäden lt. Vertrag. In einer gemeinsamen Erklärung von ARAG und Gothaer Versicherung vom 04.02.2013 wird für den Schießstättenbetrieb und die üblichen satzungsgemäßen Veranstaltungen eine Haftpflichtdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 pauschal definiert. Bitte prüft Euren aktuellen Versicherungsschutz sowie Eure Zugehörigkeit und Mitgliedschaft beim entsprechenden Kreis- und Landessportbund, so dass Ihr und Eure Mitglieder umfassend abgesichert seid. Eduard Korzenek Heiko Weidner |