Informationen zur geänderten Liste B - LSpO 1.7.6 bis 1.8.7.130. Oktober 2014
in die Liste B eingearbeitet. Die Wettbewerbe können nur in den Landesverbänden ausgeführt werden, für die sie genehmigt sind. Ebenfalls kann eine Bedürfnis von für diese Wettbewerbe benötigten Waffen nur den Sportlerinnen und Sportlern bescheinigt werden, die auch Mitglied in dem Landesverband sind, für den diese Wettbewerbe genehmigt sind! Die komplette Liste B finden Sie hier. |
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