Keine Rundfunkbeiträge für Schützenvereine

09. April 2014

Hier die erfreuliche Antwort für eingetragene, gemeinnützige Vereine:

„Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, sind beitragsfrei. Dabei ist die Formulierung „eingerichteter Arbeitsplatz“ nicht gegenständlich zu verstehen. Es ist nicht Voraussetzung, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel ein Schreibtisch, vorhanden sind. Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht. Sind ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder beschäftigt, besteht keine Beitragspflicht.“

Auch geringfügig Beschäftigte gelten demnach nicht als Mitarbeiter. Vereine, die seit letztem Jahr den Rundfunkbeitrag zahlen, sollten sich mit dem Beitragsservice ARD und ZDF in Verbindung setzen.

Weitere Details dazu finden Sie auch über diesen Link

Quelle: http://www.dsb.de/start/


 
Ziel im Visier
Partner