Regeländerungen,-anpassungen bzw. -klarstellungen

11. März 2018

1. Neufassung im Teil 0.2 der Sportordnung (Abschnitt Schutzbrillen)

Abschnitt wurde neu formuliert:

„Bei den Wettbewerben VL und Zentralfeuerwaffen (Wettbewerbe 2.45 und 2.5 ff) ist ein Augenschutz aus Sicherheitsgründen notwendig. Der Augenschutz muss einen Schutz des Auges mindestens von vorne und seitlich gewährleisten. Der Sportler trägt die Verantwortung für die Art des Schutzes seiner Augen selbst.“

Hinweis hierzu:
Das Maximalmaß von 40mm für die Höhe der Seitenblenden bleibt bestehen.

2. Anpassung Spo. Teil 1 bezüglich Schießzeiten Disziplin Ordonnanzgewehr 1.58 O und 1.58 G:

Die Schießzeit bei Zuganlagen wird auf 55 Minuten erhöht. Bei allen anderen Systemen bleibt es bei 45 Minuten.

3. Anpassung Spo. Teil 0.3.5 bezüglich Schießmatten:

Das Maximalmaß von 50x80 cm sowie das Mindestmaß von 80x200 cm werden durch Zirkamaße (ca.) ersetzt. D.h. die Begriffe „max.“ und „Mindest“ werden durch den Begriff „ca.“ ersetzt.

Der Satz: „Die Verwendung eigener Matten ist nicht gestattet.“ wird gestrichen, da er sich auch aus dem dann folgenden Satz ergibt (Dopplung).

Hinweis:
Die o.g. Maße aus Abschnitt 0.3.5 der SpO gelten nur für die vom Veranstalter gestellten Matten. Sollte die Schießleitung eigene Matten der Sportler zulassen, unterliegen diese keinen direkten Vorgaben.

4. Ergänzung Spo. Teil 9 bezüglich Auflagefläche Disziplin Pistole 50m Auflage:

Länge: vom Ende des Griffstückes hinten bis zur Fingerrille des kleinen Fingers mit einer Maßzugabe von 40 mm (analog 25m Pistole Auflage)

Breite: maximal 50 mm

5. TK-Klarstellung Revolver Sicherheit

Präzisierung zur Vorgabe der Verwendung Sicherheits-Trennscheibe:
Die Sicherheitsscheibe soll verhindern, dass eine geladene Waffe abgezogen werden kann. Dieses kann aber auch durch einen Gegenstand, der das Einschwänken der Trommel verhindert, erreicht werden. Bei einer festen Trommel ist auch ein Sicherheitsfaden zugelassen.

6. TK-Hinweis SpO Punkt 1.5.4 (Tabelle)

Das Maß J1 (Max. Breite der Schaftkappe gemessen von der Mittellinie der Laufachse) ist fehlerhaft und wird mit der SpO für 2019 korrigiert. Es ist im Sportjahr 2018 nicht anzuwenden.


 
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