Ausnahmegenehmigung zum Tag der Schützenvereine

24. September 2012

Dieser Verfügung war ein Erlass in Bayern vorausgegangen. Der Bayerische Sportschützenbund hatte eine entsprechende Regelung für den Freistaat erhalten.

Für die Vereine ist diese Regelung kostenlos; der Landesverband trägt die Kosten.

Das Präsidium dankt den Behörden für die umgehende Bearbeitung des Antrages, da somit sichergestellt werden kann, dass die betreffenden Vereine noch rechtzeitig von dieser Regelung Kenntnis erhalten können.

Die Kopie der Allgemeinverfügung finden Sie hier unter dem Stichwort "Infos für Vereine".


 
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