Achtung, neues Formular Bedürfnisantrag!!!!

25. November 2009

Insbesondere bei den Bedürfnisanträgen nach § 14 Abs. 3 WaffG gibt es Neuerungen. Nunmehr verlangt der Gesetzgeber den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Schießwettkämpfen vor Erlangung von mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen bzw. mehr als drei halbautomatischen Waffen.

Wie der Nachweis genau zu erfolgen hat, entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Antrag. Die Anträge finden Sie im Bereich "Service => Downloads & Infothek" auf dieser Homepage.


 
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