Sportstättenbauförderung 2015 umgehend beantragen

16. Juli 2014

Die wesentlichen Eckdaten lauten:

  • maximale Förderung 50%; Eigenanteil 10%
  • Fristen: Anträge von Vereinen bis maximal 50.000 € LANDESzuwendung sind wie bisher über die KSB/SSB einzureichen. Hier ist der Abgabetermin der KSB/SSB an den LSB wie im vergangenen Jahr der 01.09.
  • Fristen: Anträge mit einem beantragten Zuschuss von mehr als 50.000 € müssen direkt an das Landesverwaltungsamt bis zum 30.06.2014 gestellt werden.
  • Ab dem Jahr 2015 werden auch Gelder aus dem EU-Topf zur Verfügung gestellt. Aufgrund von Formalitäten wird es aber dazu erst eine konkrete Information im Frühjahr 2015 geben. Geplant ist, mittels ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums) für das Jahr 2015 Maßnahmen zu bedienen, die bei der Landesbeantragung aufgrund knapper Mittel keine Förderung erhalten können.


 
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