Informationen zum Sportschießen mit Behinderung/SpO Teil 10

08. November 2014

In diesem Zusammenhang möchten wir auf Punkt 10.15.3 der Sportordnung hinweisen. Danach müssen sich Schützen der Wettkampfklasse SH1/AB1 m/w in den Disziplinen, die sowohl im Behinderten- als auch im Nichtbehindertenbereich ausgeschrieben sind, entscheiden, in welchem Bereich sie je Wettkampfjahr starten möchten. Die Entscheidung ist disziplingebunden. D.h. der Schütze kann z.B. im Wettbewerb 1.10 in den nichtbehinderten Gruppen starten, während er im Wettbewerb 1.40 in den behinderten Gruppen startet. Um diese Entscheidung zu dokumentieren muss der Sportler die schriftliche Erklärung des SVST/DSB abgeben. Diese Erklärung ist jährlich bis zum 30.09. für das folgende Wettkampfjahr über den Kreisverband dem Landesverband in Barleben einzureichen. Für dieses Jahr wurde die Frist bis zum 30.11. verlängert. Sportler, die ausschließlich im Behindertenbereich starten möchten, brauchen diese Erklärung nicht abzugeben. Wir bitten diese Schützen aber trotzdem, uns diese Entscheidung formlos (z.B. per Mail) mitzuteilen.
Das o.g. Formular ist hier im Downloadbereich (Service) auf unserer Homepage hinterlegt.


 
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